Tourismus & Wirtschaft

NRW-Landtagswahl am 15. Mai 2022: Rechtzeitig Wahlbriefe an den Fachbereich Wahlen schicken

Der Fachbereich Wahlen weist darauf hin, dass bei der Briefwahl der rote Wahlbrief so frühzeitig abgesendet werden muss, dass er – unter Berücksichtigung der üblichen Postlaufzeiten – bis Freitag, 13. Mai 2022, zugestellt werden kann. Sollte eine fristgerechte Zustellung nicht mehr gewährleistet sein, so ist ein Einwurf des Wahlbriefs noch bis zum Wahlsonntag, 15. Mai 2022, 18:00 Uhr in den Briefkasten des Fachbereichs Wahlen, Dienstgebäude Schwartzstraße 73, 46045 Oberhausen, möglich. Wichtiger Hinweis: Eine Leerung der Briefkästen an anderen Dienstgebäuden der Stadt Oberhausen erfolgt ab Freitagmittag nicht mehr.

07.07.2022
Wahlurne mit männlicher hand

Wahlschein beantragen

Wahlberechtigte, die noch an der Briefwahl teilnehmen möchten, müssen einen Wahlschein beantragen. Dies ist persönlich in den drei Sofortwahlstellen in Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld möglich, in denen auch die Möglichkeit besteht, direkt vor Ort seine Stimme abzugeben. Alternativ kann der Wahlschein auch schriftlich beim Fachbereich Wahlen, Postanschrift Schwartzstraße 73, 46045 Oberhausen, per Fax unter 0208 825-3377 oder per E-Mail an briefwahl@oberhausen.de beantragt werden.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen (Wahlschein und Stimmzettel) in den Sofortwahlstellen ist noch bis Freitag, 13. Mai 2022, 18:00 Uhr möglich.

Die Öffnungszeiten der Sofortwahlstellen

Alt-Oberhausen: Danziger Straße 11-13
Mo. – Mi. 8 Uhr bis 16 Uhr,
Do. 8 bis 18 Uhr,
Fr. 8 bis 12 Uhr (am 13. Mai 2022 bis 18 Uhr)

Sterkrade: Technisches Rathaus Sterkrade, Bahnhofstraße 66

Mo. – Mi. 8 bis 16 Uhr,
Do. 8 Uhr bis 18 Uhr,
Fr. 8 Uhr bis 12 Uhr (am 13. Mai 2022 bis 18 Uhr)

Osterfeld: Rathaus Osterfeld, Bottroper Straße 183

Mo. – Mi. 8 bis 16 Uhr,
Do. 8 bis 18 Uhr,
Fr. 8 bis 12 Uhr (am 13. Mai 2022 bis 18 Uhr)