Stadtgespräch

Infos zum Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz, auch Heizungsgesetz genannt, und die kommunale Wärmeplanung haben in letzter Zeit für Verunsicherung bei vielen Eigentümerinnen und Eigentümern gesorgt. Dehalb hier wichtige Infos zu diesem Thema:  Die kommunale Wärmeplanung wurde von der Bundesregierung als Gesetzesentwurf vorgelegt. Dieses Gesetz soll die Kommunen verpflichten, bis zu einem bestimmten Datum eine Wärmeplanung durchzuführen, abhängig von der Einwohnerzahl. Das bedeutet für Oberhausen, dass die Stadt bis zum 31. Dezember 2027 eine solche Planung erstellen muss. Das Ziel dieser Wärmeplanung ist es, Gebiete für Wärmenetze und dezentrale Wärmeversorgung zu identifizieren und eine kosteneffiziente klimaneutrale Versorgung zu gewährleisten.

11.07.2023

Das Gebäudeenergiegesetz wiederum beinhaltet neue Vorschriften für den Austausch alter Gas- oder Ölheizungen. Der Zusammenhang zwischen dem Gebäudeenergiegesetz und der Wärmeplanung besteht darin, dass die kommunale Wärmeplanung als Grundlage für verpflichtende Maßnahmen im Bestand dient. Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, gelten die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes zum Heizungsaustausch nicht.

Die Stadt Oberhausen hat bereits vorausschauend mit den Arbeiten zur kommunalen Wärmeplanung begonnen und wird die bereits seit 2022 bestehende Zusammenarbeit mit der Energieversorgung Oberhausen (evo), als Tochtergesellschaft der Stadt Oberhausen und Betreiber der örtlichen Fernwärmenetze, im nächsten Jahr intensivieren und an der Planung und Ausarbeitung der Wärmeplanung arbeiten. Ein genauer Fertigstellungstermin kann jedoch noch nicht genannt werden, aber Stadt und evo werden die Bürgerinnen und Bürger Oberhausens stets aktuell und frühzeitig auf dem Laufenden halten.

Infos darüber, wo eine Fernwärmeleitung verläuft und ob ein Anschluss an das Fernwärmenetz grundsätzlich möglich ist, gibt’s auf der Webseite der Energieversorgung Oberhausen unter evo-energie.de.

Weitere Infos erteilt das Team des Klimaschutzmanagements der Stadt Oberhausen unter der Rufnummer  0208 825-3569 oder per E-Mail an klimaschutz@oberhausen.de