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Stärkungspakt NRW: Finanzielle Unterstützung für Oberhausener Einrichtungen
Steigende Energiepreise, die hohe Inflation und die daraus resultierende zunehmende Inanspruchnahme von Beratungs- und Hilfsangeboten durch bedürftige Bürgerinnen und Bürger stellen für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur eine besondere Herausforderung dar.
Das Land stellt daher der Stadt Oberhausen aus dem „Stärkungspakt NRW“ einen Betrag in Höhe von ca. 2,45 Mio. Euro zur Verfügung, um diese Einrichtungen zu unterstützen und die Beratungs- und Hilfsangebote für Oberhausener Bürgerinnen und Bürger aufrecht zu erhalten.
Träger der freien Wohlfahrt, Vereine, Kirchen, Verbände und Stiftungen können ab sofort förderfähige Kosten für den Zeitraum vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 beziffern und diese Bedarfsanmeldung per E-Mail an sozialrathaus@oberhausen.de bzw. per Post an Stadt Oberhausen, Bereich 3-2 Soziales, Sozialrathaus, Essener Straße 53, 46042 Oberhausen richten. Die Sozialverwaltung ist um eine zeitnahe Bereitstellung der beantragten Mittel bemüht.
Das Formular für die Bedarfsanmeldung, die Förderrichtlinie und ergänzende Begleitinformationen sind unter
zu finden.
Für Rückfragen steht ebenfalls die genannte Email-Adresse sozialrathaus@oberhausen.de zur Verfügung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialverwaltung geben kurzfristig eine entsprechende Rückmeldung.