Stadtgespräch

Förderung Klimaschutz ab 1. Februar 2023

Die Stadt Oberhausen fördert die E-Mobilität und den Ausbau erneuerbarer Energien mit Finanzmitteln zum Klimaschutz, die das Land NRW zur Verfügung stellt. Um CO2-Emissionen zu vermeiden und den gestiegenen Energiekosten entgegen zu wirken, können interessierte Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Februar 2023 einen Antrag auf Förderung zum Erwerb von E-Lastenfahrrädern oder Photovoltaik- und Solarthermieanlagen stellen. Bei diesem Förderaufruf haben nun auch Mieterinnen und Mieter die Möglichkeit, eine PV-Balkonanlage gefördert zu bekommen.

20.01.2023

Konkret erhalten Oberhausenerinnen und Oberhausener für den Erwerb:

  • eines E-Lastenfahrrads bis zu 50 % der Anschaffungskosten (maximal 2.500 Euro)
  • einer PV-Balkonanlage 200 Euro
  • einer PV-Anlage (ab 40 m² Modulfläche und/oder 4 kWp) 2.000 Euro
  • eines PV-Speichers 800 Euro
  • einer Solarthermieanlage (ab 3 m² Kollektorfläche) 1.000 Euro

Die Antragsstellung muss zwingend vor der Beauftragung bzw. dem Erwerb des Fördergegenstandes erfolgen. Bitte beachten Sie dazu auch die entsprechende Förderrichtlinie unter www.oberhausen.de/klimaschutz. Einen Antrag können Interessierte über das Serviceportal der Stadt Oberhausen unter https://serviceportal.oberhausen.de/ digital stellen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, sich die Antragsunterlagen unter www.oberhausen.de/klimaschutz herunterzuladen und per Post oder per E-Mail an klimaschutz@oberhausen.de einzusenden. Rückfragen zur Antragsstellung und zur Förderrichtlinie beantworten Ihnen gerne die Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager der Stadt Oberhausen unter der genannten E-Mailadresse, oder telefonisch unter 0208 / 825-3569. Die entsprechenden Antragsunterlagen werden erst ab dem 1. Februar 2023 zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Antragsstellung ist nicht möglich.